Autor Thema: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)  (Gelesen 2746 mal)

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Kdir

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #20 am: 14. Dezember 2010, 00:34 Uhr »
Wie handhabt ihr das eigentlich in Zukunft, wenn eure Seite nach Selbsteinschätzung keine jugendgefährdenden Inhalte enthält?

Macht ihr einen Eintrag in das Impressum, in der Art - Nach Selbsteinschätzung keine jugendgefährdenden Inhalte, deshalb kein Jugendschutzbeauftragter nötig.

Oder irgendetwas anderes?


Ruediger

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #21 am: 14. Dezember 2010, 15:05 Uhr »
Ich denke das gewisse Zugänge zu anderen Foren sprich der Showroom geschlossen wird .... da wir nicht kontinuierlich die Seiten anderer auf Inhalt und Rechtmäßigkeit kontrollieren können.

Ich denke mal das soll und kann nicht unsere Aufgabe sein.

Ansonsten denke ich wird es kaum Einschränkungen geben .... Hilfe und Ratschläge für eine Forensoftware wird man nicht unbedingt als Jugendgefährdend ansehen können.

Es wird schon wieder viel Sand gestreut ... keine kann sagen was letztlich tatsächlich passieren wird und welches Gesetz in welcher Form tatsächlich in Kraft tritt ... also einfach abwarten und dann reagieren wenn es nötig ist.

Das ist aber meine private Meinung ... letztlich wird unser Chief hier entscheiden müssen und werden !




Jorin

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #22 am: 14. Dezember 2010, 18:29 Uhr »
Ich denke, es wird darauf hinaus laufen, dass wir die Inhalte entfernen, welche a) nicht unbedingt notwendig oder Altlasten sind, die sowieso kaum jemanden mehr interessieren und/oder b) mit mehr als 90%iger Wahrscheinlichkeit gegen das Gesetz verstossen. Wir haben für morgen abend einen teaminternen Chat geplant und werden die weiteren Schritte dort besprechen.

Im Grunde müssen wir nur dafür sorgen, dass unsere Regeln, wie sie ja schon seit Ewigkeiten bei uns gelten, eingehalten werden und uns niemand abmahnen kann. Eigentlich ganz einfach.  ;D
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gulm

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #23 am: 14. Dezember 2010, 20:40 Uhr »
für Webmaster die vorher keine solcher Seiten mit jugendgefärdeten Inhalten angeboten haben, bleibt alles beim alten

ich zitiere Staatssekretär Martin Stadelmaier

http://www.rlp.de/einzelansicht/archive/2010/december/article/plaedoyer-fuer-versachlichung-der-debatte/

Für die Betreiber von Blogs, Chats oder Social Communities wird mit der Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages keine Haftung für die Inhalte von Dritten auferlegt. ...

Ausserdem besteht – anders als vielfach im Netz behauptet - keine generelle Pflicht zur Alterskennzeichnung. Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen oder der Sendezeitenregelung folgen.



und weiter:

http://www.internetrecht-rostock.de/jugendmedienschutz.htm

Zitat:

Die Definition des Jugendschutzbeauftragten ergibt sich aus § 7 Abs. III. Demzufolge ist der Jungendschutzbeauftragte Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Anbieter in Fragen des Jugendschutzes. ... Gemäß § 7 Abs. IV muss der Jugendschutzbeauftragte die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde besitzen.

sprich der Anbieter kann nicht auch der Jugendschutzbeauftragte sein

und sich einen Jugendschutzbeauftragten für viel Geld zu beschaffen, kann keiner dazu gezwungen werden und ist auch rechtlich bedenklich so etwas zu fordern

ergo auch noch alles nichts halbes und nicht ganzes
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Southernman

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #24 am: 15. Dezember 2010, 11:11 Uhr »

Jläbbischer

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #25 am: 15. Dezember 2010, 11:36 Uhr »
Wer weiss...

Vielleicht ha ja einer "unserer" Politiker auf einer seiner Lieblingsseiten gelesen, dass diese nun wegen dem neuen Gesetz Offline gehen wird... :D

Dummbock

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #26 am: 15. Dezember 2010, 11:46 Uhr »
Ich stell schon mal den Sekt kalt.....

Aber noch ist du Kuh nicht vom Eis,
die Esel kümmern sich noch drum  :\

Jorin

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #27 am: 15. Dezember 2010, 12:13 Uhr »
lauter Irre unterwegs

Novellierung des Jugendmedienschutzes kippt

Na prima. Haben sie genug heiße Luft verwirbelt, und nun rudern alle wieder in die andere Richtung. Den Rest denke ich mir, darf ich aus Jugendschutzgründen aber nicht posten.
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Southernman

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #28 am: 15. Dezember 2010, 14:20 Uhr »
Ich bin ja jetzt gespannt auf die Statements von denen die bereits dicht gemacht haben

Das war im letzten Moment und nur weil die Opposition in NRW angesichts der Minderheitsregierung eine Möglichkeit gesehen hat, der Landesregierung eines auszuwischen. Die anderen 15 Bundeländer haben ja alle bereits zugestimmt.

"Auf die Ankündigung der CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags in der morgigen Landtagssitzung die Zustimmung zu verweigern, reagierte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, mit absolutem Unverständnis: "Ich bin fassungslos, dass die CDU ihre Machtspiele in der Opposition auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen austrägt."  (Quelle)
 
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Jorin

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Ruediger

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Re: Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV)
« Antwort #30 am: 16. Dezember 2010, 07:10 Uhr »
Zitat
Der geplante Jugendschutzmedienstaatsvertrag ist gescheitert; alle Parteien des NRW-Landtags verweigern die Zustimmung. Nachdem praktisch keine Partei hinter dem Vertrag steht, aber trotzdem überall zustimmt - auch die NRW-SPD hatte aus "staatspolitischer Verantwortung" die Zustimmung beschlossen - haben wir das Scheitern dieser dummen Initiative einzig der Tatsache zu verdanken, dass die SPD in NRW keine Lust hatte dumm auszusehen...

Quelle: Oeffinger Freidenker, Stefan Sasse

* Jorin hat das Zitat als solches kenntlich gemacht.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2010, 09:10 Uhr von Jorin »