Hier mal der Kommentar eines Anwaltes zu dem aktuellen Urteil:
" Die Haftung der Beklagten werde auch nicht dadurch beschränkt, dass Diensteanbieter im Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nur eingeschränkt haften (vgl. §§ 8 bis 10 TMG). Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen. "
... und: " Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Nicht zuletzt kennzeichne die Beklagte die Rezepte mit ihrem Emblem, einer Kochmütze. Der Verfasser des Rezepts erscheine lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste. Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf. "
Hier handelt es sich also absolut nicht um ein zu verallgemeinerndes Urteil sondern einen Fall, wie er höchst selten vorkommen dürfte. Womit auch klar sein dürfte, dass nur in diesem speziellen Fall die Haftung grundsätzlich beim Forenbetreiber liegt.
Weiter: " Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus. "
Selbst mit einer Klausel in den AGB oder Nutzungsbedingungen (ist ja rechtlich gesehen das Gleiche, alle solchen Bedingungen fallen unter AGB) hilft hilft auch in anders gelagerten Fällen nicht, denn hier gilt: Ab der Kenntnis des Vertsoßes haftet der Forenbetreiber.
Aber auch nicht vorher und auf keinen Fall generell!
Insofern nützt es nichts, die Nutzungsbedingungen zu ändern oder anzupassen, den die unterliegen sowieso den gesetzlichen Normen, egal was drin steht. Sie schützen den Forenbetreiber auch nicht vor der Haftung, wenn doch mal was trotz Kenntnis durchrutscht. Im Grunde kann man sich solche Nutzungsbedingungen auch sparen.
Und hier noch ein Auszug aus einem Kommentar von domain-recht.de: " Damit setzt der Bundesgerichtshof einen weiteren Baustein der Forenhaftung, an den man sich wird halten müssen. Der Unterschied zu anderen Fällen liegt hier darin, dass sich die Betreiber von chefkoch.de die Inhalte der Nutzer zu Eigen machen. Damit liegt keine Störerhaftung vor, sondern eine unmittelbare Haftung. Betreiber normaler Foren können hingegen weiter davon ausgehen, dass eine Haftung erst eintritt, wenn sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung die rechtsverletzenden Inhalte nicht unverzüglich entfernen. "